

“Gutes Recht bedarf guter Hilfe”
Das Recht rund um Kunst und Antiquitäten ist ein übergreifendes Feld. Spezielle Kenntnisse sind neben dem Auktions- und Kaufrecht unter anderem im Urheberrecht, Vertragsrecht, Gesellschaftsrecht sowie insbesondere im Erb- und Steuerrecht erforderlich.
Neben juristischer Kompetenz führt nur profunde Kenntnis der Materie zu optimalen Lösungen. Viele Hintergründe erschließen sich erst aufgrund jahrelanger Tätigkeit auf dem Kunstmarkt.
Als Auktionator für Kunst und Antiquitäten und Rechtsanwalt verbinde ich beides im Sinne einer überregionalen Mandantschaft.
“Recht gestalten bedeutet ruhiger zu leben”
Privat und geschäftlich bedarf vieles der rechtlichen Gestaltung. Sind dabei größere Sachvermögen betroffen ist eine sorgfältige und rechtssichere Regelung unverzichtbar.
“Sein Recht zu kennen ist eine Sache, es auszuüben eine andere”
Zuweilen muss man sich rechtlich durchsetzen oder Streit wird einem aufgezwungen. Dann gilt es souverän aufzutreten und neben den rechtlichen Fragen sachliche Hintergründe aufzuklären.
Ihr Marco Peege

Zur Person:
Jahrgang 1970
Verheiratet, 2 Kinder
Zulassung als Rechtsanwalt 1998
Öffentliche Bestellung und Vereidigung als Auktionator 2007