Aktuelles

Ausfuhrverbote für deutsches und europäisches Kulturgut

Das deutsche Recht und das europäische Recht enthalten Vorschriften zum Schutz vor Kulturgut gegen Abwanderung.

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Finanzgericht bestätigt Sicherstellung irakischer Keilschrifttafeln durch Hauptzollamt.

Mit einer Entscheidung vom 25.09.2009 bestätigte das Finanzgericht in München eine Sicherstellung irakischer Keilschrifttafeln durch das Hauptzollamt.

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Auktionsrecht News

Gutgläubigkeit des Erwerbers – unterschiedliche Ansichten

Das Oberlandesgericht Celle hat mit Entscheidung vom 17.09.2010 das Land Niedersachsen verurteilt, ein Gemälde von Tiepolo an die Erben früherer Eigentümer herauszugeben, welchen es vor über 20 Jahren gestohlen worden war.

Die Entscheidung hatte sich vor allem mit der Frage zu befassen, ob die zuständigen Museumsleute des beklagten Bundeslandes bei der Anschaffung des Werkes gutgläubig gehandelt haben. Da nach deutschem Recht der gutgläubige Erwerb abhanden gekommener Sachen im Wege eines „normalen“ Kaufgeschäfts nicht möglich ist, ging es letztlich um die Frage, ob das Werk aufgrund 10jährigen gutgläubigen Eigenbesitzes wirksam durch sog. Ersitzung in das Eigentum des Museums übergegangen ist.

Die Umstände des Ankaufs waren etwas verworren. Bei der Pariser Verkäuferin handelte es um eine „private Händlerin“. Die Lieferung des Gemäldes nach Deutschland erfolgte ersichtlich unter Umgehung damals geltender zollrechtlicher Vorschriften durch Schmuggel in einer Reisetasche. Laut Quittung erschien dann auch der deutsche Überbringer als Verkäufer des Gemäldes anstelle der Pariser Dame. Schließlich war der Kaufpreis für die Bedeutung des Werkes als außerordentlich günstig anzusehen.

Das Gericht kam zur Überzeugung, dass das Gemälde den Rechtsvorgängern der Kläger tatsächlich gestohlen worden war und die Pariser Verkäuferin auch nach französischem Recht infolge Bösgläubigkeit kein Eigentum erworben hatte.

Das Oberlandesgericht versagte dem Museum den Eigentumserwerb durch Ersitzung unter Aufhebung des anders lautenden Urteils des Landgerichts Hannover in I. Instanz. Die Entscheidung zeigt, dass die Frage des guten Glaubens beim Erwerb nur schwer objektivierbar ist. Im Instanzenzug wurden verschiedene Gutachter gehört, welche zu divergierenden Ergebnissen bezüglich des guten Glaubens des ankaufenden Museums kamen. Während die Umstände des Kaufs von einem Sachverständigen als noch den guten Glauben erhaltend bewertet wurden, hat ein anderer Gutachtern diese als offenkundig zu zweifelhaft angesehen.   

Zwar ist die Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle ausführlich und nachvollziehbar begründet. Dennoch zeigt sich wieder einmal die Unsicherheit für die Parteien, welche ein gerichtliches Verfahren durch die Instanzen stets begleitet.  

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