

Heute und in Zukunft gehen ungeahnte Werte im Wege der Erbfolge auf die nächste Generation über. Fast immer befindet sich im Nachlass ein beachtlicher Teil an beweglichem Vermögen, insbesondere Kunstgegenstände und Antiquitäten. Auf das Erbrecht sowie die Bewertung und Vermarktung von Kunst und Antiquitäten sind wir spezialisiert.
Der Erblasser, der seine Erbfolge plant, benötigt eine Beratung, die zu einer rechtssicheren und seinem Willen entsprechenden Regelung führt. Daneben sollte die Steuerlast so gering wie möglich gehalten werden. Neben einer sicheren Nachfolgeregelung ist eine sachgerechte Bewertung des zu übertragenden Vermögens erforderlich. Fehleinschätzungen bei der testamentarischen Verfügung und der Bewertung des Nachlasses können fatale Folgen haben.
Erblassern und Erben stellen wir eine umfassende rechtliche und wirtschaftliche Beratung zur Verfügung.
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