

Einen Rechtsstreit um einen Kunstgegenstand oder Antiquitäten zu führen ist eine spezielle Disziplin der anwaltlichen Tätigkeit. Eine enge Beziehung zur Materie und die Innenansichten des Kunstmarktes sind ein unschätzbarer Vorteil bei der Mandatsführung. Mit diesem Vorteil empfehle ich mich als Rechtsanwalt und Kunstauktionator der nationalen und internationalen Mandantschaft.
Nach zehnjähriger spezialisierter Tätigkeit auf dem Gebiet des Rechts der Kunst und des Kunst- und Auktionshandels fließen Erfahrung und Weitsicht aus einer Vielzahl bedeutender Kunstprozesse in die Mandatsbearbeitung ein.
Bei rechtlichen Problemstellungen im Kontext mit Kunst und Antiquitäten, wie
- Auktionsrecht
- Kauf- und Handelsrecht
- Rechtsverhältnisse (Eigentum, Erbrecht, Restitution)
- Echtheit und Originalität
- Steuern
- Versicherung
- Kulturgüterschutz
- internationaler Handel
- Diebstahl
- Urheber- und Folgerecht
- Künstler- und Galerieverträge
- usw.
stehe ich Ihnen für ein vertrauliches und unverbindliches Erstgespräch zur Verfügung.
Weiterlesen … Ausfuhrverbote für deutsches und europäisches Kulturgut
Weiterlesen … Aufzeichnungspflichten nach dem Kulturgüterrückgabegesetz beachten