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Auch private Personen erzielen durch den Kauf und Verkauf von Kunst und Antiquitäten regelmäßig Gewinne. Hier stellt sich häufig die Frage nach der Steuerpflicht.
Im Grundsatz gilt herzu folgendes:
Wer Kunst und Antiquitäten (oder andere bewegliche Gegenstände) erwirbt und diese länger als ein Jahr in seinem Eigentum hält kann diese verkaufen, ohne einen möglicherweise erzielten Gewinn versteuern zu müssen. Nach einem Jahr endet die sog. "Spekulationsfrist" bei privaten Veräußerungsgeschäften (gilt nur für bewegliche Güter). Wer früher verkauft muss den Gewinn versteuern.
Beachtet werden muss jedoch der Umfang dieses "privaten Handels". Wer systematisch kauft, um Gewinne zu erzielen sollte die Frage der Einkommensteuer nicht aus den Augen verlieren. Entscheidend ist die Frage der Gewinnerzielungsabsicht. Wer einen betrieblichen Totalgewinn anstrebt handelt in Gewinnabsicht. Für die Feststellung dieser subjektiven Tatsache werden von den Finanzbehörden äußere Umstände herangezogen. Hierbei wird eine längere Zeitspanne betrachtet. Auch die voraussichtliche künftige Entwicklung ist mit einzubeziehen. Die Beurteilung ist anhand objektiver Umstände jeweils im Einzelfall vorzunehmen. Obiges hätte zur Folge, dass auch Gewinne aus Verkäufen nach der Spekulationsfrist steuerbar sind.
Liegt keine Gewinnerzielungsabsicht vor ist Liebhaberei bzw. private Vermögensverwaltung gegeben. Weder müssen dann Gewinne versteuert, noch können Verluste abgezogen werden.
Wird ein gewisser Geschäftsumfang überschritten kann sogar Gewerblichkeit vorliegen. Diese ist definiert als selbständige nachhaltige Betätigung, die mit Gewinnabsicht unternommen wird und sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt. Ob ein Gewerbe angemeldet ist spielt dabei keine Rolle. Zusätzlich tritt dann die Umsatzsteuerpflicht ein. Hier können über Jahre erhebliche Nachzahlungen auflaufen.
Die Erhebung von Steuern aus (meist nebenher betriebenen) privaten Geschäften dürfte in der Regel hohe Steuerehrlichkeit voraussetzen. Vor allen schwunghafter Handel über das Internet ist in jüngster Zeit aber verstärkt ins Visier der Steuerbehörden geraten.
Wer häufig Kunst kauft und verkauft sollte rechtzeitig seinen Steuerberater beiziehen.
Für den weitaus größten Teil der Kunstsammler dürfte die Steuerproblematik jedoch gering sein.