Erbrecht

Neben vorsorglichen Vollmachten gibt ein passendes Testament die Sicherheit, dass alles erforderliche geregelt ist. So werden Streitfälle vermieden, die leider oft entstehen und eine erhebliche Belastung für die Betroffenen darstellen.
Schenkungen können ein sinnvolles Instrument der Generationenplanung wie auch der Steuerreduzierung sein. Im Vordergrund sollte aber stets die gesicherte Position des Schenkers stehen.
Stiftungen bieten die Möglichkeit, einen gewünschten Zweck auf lange Zeit zu fördern, und dabei den Namen des Stifters in Erinnerung zu halten. Bei einem gemeinnützigen Zweck werden Steuern vermieden. Dennoch sollte die testamentarisch verfügte Stiftung gut überlegt und rechtlich klar strukturiert sein, damit das Vermögen sinnvoll wirken kann.
Sammlungs- und Künstlernachlässe müssen gut geplant sein. Welcher Bestand in geeigneter Form erhalten werden soll, und wie ggfs. die Vermarktung zu erfolgen hat, sollte in Sinne des Verfügenden vorgegeben sein.
Immobilien können vor und nach dem Erbfall auf verschiedene Weise zur gelungenen Zukunftsplanung beitragen.
Die Zahl gerichtlicher Streitigkeiten in Nachlassangelegenheiten ist leider hoch. Neben komplizierten Rechtsfragen spielen oft differierende Bewertungen eine Rolle. Bei konsequenter Vertretung von Rechtspositionen sollte immer auch eine lösungsorientierte Strategie verfolgt werden.
Zur Planung mit Weitsicht gehört eine abgesicherte Umsetzung. Die qualifizierte Testamentsvollstreckung, die nur dem Willen des Verfügenden verpflichtet ist, bietet die Garantie für eine Realisierung seines Willens.

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